Die bankeigene Geldanlage mit garantiertem Festzins und wählbarer Laufzeit.
VR-RenditePlus
Unsere verzinste Geldanlage mit wählbarer Laufzeit!
Sie möchten einen garantierten Zinssatz, ohne Kursrisiko über eine feste Laufzeit? Dann entscheiden Sie sich jetzt für unsere neue nachrangige Einlage mit wählbarer Laufzeit: VR-RenditePlus.
VR-Rendite Plus ist eine limitierte, bankeigene Geldanlage. Sie erhalten einen festen und garantierten Zinssatz mit jährlicher Ausschüttung zum 31. Dezember. Der Vorteil dabei: Sie haben kein Zins-, Kurs- oder Währungsrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit.
Ihre Vorteile
- Fester, garantierter Zinssatz
- Jährlicher Zinsertrag
- Stetiges Wachstum der Zinserträge
- Kein Zins-, Kurs- oder Währungsrisiko
- Automatische Rückzahlung
- Keine separate Kündigung erforderlich
- Keine Kosten oder Gebühren
Merkmale | |
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Anlagebetrag | ab 25.000 Euro (Mindeststückelung) |
Zinszahlung | Staffelverzinsung |
Zinsgutschrift | nachträglich zum 31.12. |
Laufzeit | Wählbar zwischen fünf und sieben Jahre |
Rückzahlung | Am Ende der gewünschten Laufzeit |
Kündigung | Eine Kündigung vor Laufzeitende ist nicht möglich |
Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz und Einlagensicherung
Die Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eG ist ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).
Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursschwankungen
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Verfügbarkeit
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.