- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eG und die Menschen darin.
Vorstandschaft
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Bekanntmachung zur Vertreterversammlung am 15.05.2025
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024, Vorlage des Jahresabschlusses 2024 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung
- Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des Prüfungsverbandes gem. § 30 b) der Satzung
- Aktuelle Themen der Bank
- Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024 mit Dividendenzahlung spätestens nach 2 Arbeitstagen
- Beschlussfassung über die Entlastung von
a) Vorstand und
b) Aufsichtsrat - Turnusmäßige Wahlen zum Aufsichtsrat
- Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. schließt derzeit die gesetzliche Prüfung ab. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Offenlegung gemäß §§ 340 | Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB erfolgt im Unternehmensregister.
Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen gemäß § 42 unserer Satzung in den Geschäftsstellen Donaustauf und Schierling zur Einsichtnahme aus.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.