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Private Krankenversicherung

Der Schutzschirm für Ihre Gesundheit

Die private Krankenversicherung der Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen alle Freiheiten. Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der genau Ihren Vorstellungen von einer guten Gesundheitsversorgung entspricht. Treten besondere Ereignisse ein – wie der Schritt in die Selbstständigkeit, eine Heirat oder eine geplante Auszeit – passen Sie Ihren Versicherungsschutz einfach an.

Vorteile im Überblick

Einfaches Baukastenprinzip

Verschiedene Tarife und Leistungsbausteine individuell kombinierbar

Erstklassige Versorgung

Kurze Wartezeiten, moderne Medizin, freie Arztwahl

Flexibel wie das Leben

Anpassung Ihres Schutzes zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung

Private Krankenversicherung für eine Premiumbehandlung

Vorsorgeuntersuchungen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung alle medizinisch sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen.

Alternative Heilmethoden

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen eine große Auswahl an Heilpraktikerleistungen.

 

Ambulante Psychotherapie

Sie sind nicht an Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung gebunden und haben Zugang zu verschiedenen Therapieformen.

Zahnbehandlungen

Die private Krankenversicherung bietet eine hohe Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Zudem können Sie aus hochwertigen Behandlungsmethoden und Materialien wählen.

Seh- und Hörhilfen

Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung übernimmt die private Krankenversicherung deutlich mehr Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und hochwertige Hörgeräte.

Augenbehandlungen

Einige Leistungen zur Korrektur oder Verbesserung von Sehschwächen wie Kurz- oder Weitsichtigkeit werden ebenfalls übernommen.

 

Ihr optionaler Ergänzungsschutz

VARIO AmbulantPlus

Mit dieser Ergänzung erhalten Sie zusätzliche Leistungen für Ihre ambulante Gesundheitsversorgung, zum Beispiel für Sehhilfen und Augenoperationen.

VARIO ZahnPlus

Mit diesem Ergänzungsschutz können Sie zum Beispiel Ihre Leistungen für Zahnersatz auf bis zu 90 Prozent aufstocken.

VARIO KlinikPlus

Mit diesem Upgrade für das Krankenhaus sind Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und haben Anspruch auf Chefarztbehandlung.

FAQ zur privaten Krankenversicherung

Wann kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Sie können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Für Selbstständige und Freiberufler gilt: Sie können frei wählen, wie Sie sich versichern möchten. In beiden Fällen gilt: Der Wechsel ist erst dann vollzogen, wenn die private Krankenversicherung den Antrag angenommen hat.

Wie hoch ist mein Selbstbehalt?

Sie können zwischen drei Selbstbehalten wählen, die genannten Beträge gelten pro Person und Kalenderjahr.

  • Tarif GesundheitVARIO 400: Der Selbstbehalt beträgt 20 Prozent bis maximal 400 Euro.
  • Tarif GesundheitVARIO 800: Der Selbstbehalt beträgt 800 Euro.
  • Tarif GesundheitVARIO 1.600: Der Selbstbehalt beträgt 1.600 Euro.

Für Kinder und Jugendliche gilt der halbe Selbstbehalt.

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Ja, mit GesundheitVARIO sind Sie in allen europäischen Ländern versichert. Bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland sind die ersten 12 Monate automatisch mitversichert. Eine Verlängerung darüber hinaus kann vereinbart werden.

Kann ich mein Kind auch privat versichern?

Bei unverheirateten Eltern besteht für das Kind ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil. Es kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Bei verheirateten Eltern hängt es vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab, ob für das Kind ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht:

  • Ist das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher, hat das Kind Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Es kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
  • Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher und liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht ebenfalls Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Das Kind kann aber auch gegen einen eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
  • Ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Für das Kind ist dann in jedem Fall ein eigener Beitrag zu zahlen - wahlweise in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung.

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