Kundeninformation zum BGH-Urteil vom 27. April 2021
Information: Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Klauseln in Nr. 1 II
und Nr. 12 V der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Wir werden uns daher bei
der Durchführung von Verträgen nicht auf diese Bestimmungen berufen.