
Job-Angebot per eMail ?
Stattliche Nebenverdienste, schnell und einfach - das klingt sehr verlockend.
Aber wenn Sie zum Beispiel Ihr Konto zur Verfügung stellen sollen oder als Finanzmakler agieren sollen ...
- dann sollten alle Warnleuchten blinken.
Sie erhalten eine eMail in welcher Ihnen ein lukrativer Job als Finanzagent (oder Finanzmakler etc. ...) angeboten wird. Lassen Sie sich darauf ein, erhalten Sie per Überweisung (oder auch anders z.B. in Schecks) einen Geldbetrag. Von diesem Geldbetrag können Sie einen Prozentsatz für sich behalten als Lohn dafür, dass Sie Ihr Konto zur Verfügung stellen. Den Rest müssen Sie in bar oder auch in anderer Form weitergeben. Das hört sich interessant an und ist auf den ersten Blick leicht verdientes Geld.
Doch Vorsicht ! In der Regel stammt das Geld aus kriminellen Kanälen.
Sie riskieren Ihre Freiheit und Ihr Vermögen !
Der Finanzagent riskiert:
Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Absatz 5 Strafgesetzbuch)
Schadensersatz-Ansprüche der Geschädigten (z.B. könnte das Geld aus Phishing-Betrug stammen)
ein Verfahren der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Da der Finanzagent eine "Provision" erhält betreibt er gewerbsmässig das Finanztransfergeschäft. Hierfür ist eine schriftliche Erlaubnis des BaFin erforderlich
Bundeskriminalamt warnt vor neuen Phishing-Tricks:
Internetverkäufer, Firmen und Vermieter von Wohnungen werden zu Mittätern wider Willen.
Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks, mit denen im Internet agierende Betrüger unbescholtene Bürger ohne deren Wissen zu Mittätern machen. Im Rahmen vorgetäuschter legaler Geschäftsaktivitäten wird die Gutgläubigkeit der Betroffenen ausgenutzt, um Gelder, die von ausgespähten Onlinekonten abgezweigt wurden, ins Ausland zu verschieben.
In der Vergangenheit hatten interessierte Bürger auf per E-Mail übersandte Arbeitsangebote von Firmen mit schillernden Namen reagiert und sich um eine Anstellung als Finanzagent beworben. Die Aufgabe der Finanzagenten war, bestimmte Überweisungen unmittelbar nach Zahlungseingang in bar abzuheben. Die Gelder wurden anschließend über sogenannte "Minutendienstleister" wie zum Beispiel "Western Union" oder "Moneygram" ins Ausland weitergeleitet. Die Finanzagenten setzten sich damit der Gefahr aus, wegen Geldwäsche belangt zu werden und blieben vielfach auf dem entstandenen Schaden sitzen.
Aktuelle Entwicklungen belegen nun, dass die Täter mittlerweile zu alternativen Methoden greifen, um auch Personen - ohne ihr Wissen - als Finanzagenten zu missbrauchen.
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